Motorrad-Führerschein
Unterwegs auf zwei Rädern

Mit dem Führerschein Klasse B dürft ihr Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss beachten dass dies vom Zugfahrzeug abhängt. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an. Wir beraten euch hierzu gerne.

Direkteinstieg Krafträder über 35 KW (47,6 PS)

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Theorie:
    Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben!
    Grundstoff: 12 x 90 min
    mit Vorbesitz einer Klasse: 6 x 90 min
    Klassenspezifischer Stoff: 4 x 90 min
  • Praxis:
    Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden
    Überlandfahrten: 5 x 45 min
    Autobahnfahrten: 4 x 45 min
    Nachtfahrten: 3 x 45 min 
  • Vorbesitz Klasse A2:
    Nach 2 Jahren Fahrerfahrung wird ledigliche eine sogenannte “Kompetenzanalyse” sowie eine praktische Prüfung benötigt. Keine theoretische Ausbildung und auch keine Sonderfahrten notwendig.

Bei Aufstieg von der Klasse A2 (Vorbesitz länger als zwei Jahre) entfallen Theorie und Prüfung sowie sämtliche Sonderfahrstunden!

Krafträder mit Beschränkung auf max. 35 kw. Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 Kw/kg

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Theorie:
    Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben!
    Grundstoff: 12 x 90 min
    mit Vorbesitz einer Klasse: 6 x 90 min
    Klassenspezifischer Stoff: 4 x 90 min
  • Praxis:
    Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden
    Überlandfahrten: 5 x 45 min
    Autobahnfahrten: 4 x 45 min
    Nachtfahrten: 3 x 45 min 
  • Vorbesitz Klasse A1:
    Nach 2 Jahren Fahrerfahrung wird ledigliche eine sogenannte “Kompetenzanalyse” sowie eine praktische Prüfung benötigt. Keine theoretische Ausbildung und auch keine Sonderfahrten notwendig.

Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die erforderliche Anzahl hängt also ganz vom Leistungs- und Lernvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab.

Krafträder bis 125 ccm Hubraum mit Beschränkung auf 11 kw (15 PS). Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 Kw/kg

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Theorie:
    Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben!
    Grundstoff: 12 x 90 min
    Klassenspezifischer Stoff: 4 x 90 min
  • Praxis:
    Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden
    Überlandfahrten: 5 x 45 min
    Autobahnfahrten: 4 x 45 min
    Nachtfahrten: 3 x 45 min 

Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Die erforderliche Anzahl hängt von deinem Leistungs- und Lernvermögen  ab.

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.

Erweiterung der Führerscheinklasse B. Es dürfen Krafträder bis 125 ccm gefahren werden.

Voraussetzung:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
  • Schulung von insgesamt 9x 90 min
    4x 90 min theoretischer Unterricht
    5x 90 min praktischer Unterricht (Minimum)

 !!!!NUR innerhalb Deutschlands gültig!!!!

 !!!!Kein Aufstieg auf A2 oder A möglich!!!!

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt, geführt werden. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtiung eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach §15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland NICHT geführt werden dürfen.