PKW-Führerschein
Unser Klassiker

Mit dem Führerschein Klasse B dürft ihr Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss beachten dass dies vom Zugfahrzeug abhängt. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an. Wir beraten euch hierzu gerne.

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Anhänger über 750 kg sind möglich, wenn zulässige  Gesamtmasse des Zuges nicht über 3,5 t liegt.

  • Mindestalter: 18 Jahre (max. 8 Personen+ Fahrer)
  • Theorie: Grundstoff: 12 Doppelstunden + Pkw-Unterricht 2 Doppelstunden
  • Praxis: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden (à 45min), Überlandfahrten/5, Autobahnfahrten/4, Nachtfahrten/3

Begleitetes Fahren mit 17
Ab 17 kann in Deutschland mit einer Begleitperson Auto gefahren werden. Die Begleitperson muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung max. 1 Punkt (nach neuem Bußgeldkatalog)
  • Eine Einweisung wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht!

Zusätzlich zur Klasse B:

  • Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.
    (Kombination Zugfahrzeug + Anhänger über 4,25 t Gesamtmasse.) Damit ist die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger bis 7 t Gesamtmasse möglich! (Zugfahrzeug maximal 3,5 t + Anhänger maximal 3,5 t)
  • Theorie: Kein Theorieunterricht
  • Praxis:
    Überlandfahrten: 3 x 45 min
    Autobahnfahrten: 1 x 45 min 
    Nachtfahrten: 1 x 45 min

Für Übungsstunden die zum erlernen der Grundfahraufgabe sowie um praktische Erfahrung mit den größeren Fahrzeugdimensionen dienen, gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Da jeder Schüler unterschiedliches Lernvermögen hat, kann man keine genau Anzahl nennen, wieviele er letztendlich benötigt.

Die praktische Prüfung erst nach bestandener Prüfung der Klasse B  möglich.